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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hochzeits- und Portraitfotografin Stephanie Scharschmidt
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Stephanie Scharschmidt.
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Stephanie Scharschmidt oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.
1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)
2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Stephanie Scharschmidt vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Fotografen, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail erfolgen. Ausnahme hiervon sind Hochzeitsreportagen welche nur mittels unterschriebenen Vertrag angenommen werden können.
2.4 Gegenstand der Beauftragung von Stephanie Scharschmidt kann eine Hochzeitsreportage, Hochzeitsalben, ein Neugeborenenshooting, ein Portraitshooting, sonstige Fotoshootings, Workshops, Holzprodukte oder Designleistungen für Print und Web sein.
3 Modalitäten der Leistungserbringung – Fotoproduktion
3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Stephanie Scharschmidt zu äußern.
3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
3.3 Für den Fall, dass Stephanie Scharschmidt einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Stephanie Scharschmidt berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Stephanie Scharschmidt und dem Dritten zustande.
3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Stephanie Scharschmidt ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.
4 Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist
Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben werden oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.
4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Stephanie Scharschmidt. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.
4.3 Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern, diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen.
Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation.
Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.
4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder durch den Kunden bei Stephanie Scharschmidt erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Stephanie Scharschmidt.
4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Stephanie Scharschmidt zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen-Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.
5 Übergabe von Dokumenten
5.1 Stephanie Scharschmidt behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.
5.2 Stephanie Scharschmidt ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Stephanie Scharschmidt vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.
5.3 Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Stephanie Scharschmidt, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.
6 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
6.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Stephanie Scharschmidt erhalten hat, hält sich Stephanie Scharschmidt diesen Termin für den Kunden frei. Sie kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.
6.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig.
Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet.
Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Stephanie Scharschmidt einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
6.3 Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.
6.4 Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
6.5 Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.
6.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres – ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren anteilig zu 75% darauf angerechnet. Bei einer späteren Buchung werden die Stornierungskosten angerechnet.
6.7 Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.
7 Absage durch Stephanie Scharschmidt - Änderungen im Fotoshooting-Ablauf
7.1 Kann Stephanie Scharschmidt aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.
7.2 Stephanie Scharschmidt wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Stephanie Scharschmidt nicht.
7.3 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Stephanie Scharschmidt zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Stephanie Scharschmidt.
8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
8.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Stephanie Scharschmidt darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen. Es muss eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Stephanie Scharschmidt zur Verfügung gestellt werden.
8.2 Sollten Gäste die Einwilligung verweigern hat der Kunde (Veranstalter) Stephanie Scharschmidt darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
8.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/oder Stephanie Scharschmidt gegenüber, stellt der Kunde damit Stephanie Scharschmidt von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
8.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Stephanie Scharschmidt zur Verfügung gestellt werden.
8.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Stephanie Scharschmidt, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
8.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind. Während des Fotoshootings (Hochzeits-Brautpaar-Fotoshooting / Newborn-Fotoshooting / Portrate-Fotoshooting) etc. ist es allen anderen Personen – außer Stephanie Scharschmidt untersagt, zu fotografieren.
8.7 Im Falle einer Verspätung bei Hochzeits-Reportagen aus eigener Fahrlässigkeit von Stephanie Scharschmidt am gebuchten Hochzeits-Datum, werden 200,- Euro pro angefangene Stunde im 30 Minuten Takt dem Auftraggeber gutgeschrieben.
9 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von Stephanie Scharschmidt
Als Kunde von Stephanie Scharschmidt bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau
durchzulesen und diese zu beachten:
9.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem vereinbarten Termin im Fotostudio erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Stephanie Scharschmidt, davon im Einzelfall abzuweichen.
9.2 Stephanie Scharschmidt übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
9.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
9.5 Fotoaufnahmen – gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich – sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Stephanie Scharschmidt übernimmt hierfür keine Haftung.
8.6 Stephanie Scharschmidt behält sich das Recht vor, einen Assistenten nach seinem Ermessen, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden, mitzubringen. Darüber wird der Kunde im Voraus informiert.
Newborn-Fotoshooting
9.7 Newborn-Fotoshootings sollten in den ersten 14 Tagen nach der Geburt stattfinden und können grds. bei Extremfrühchen bis zum 3. Lebensmonat erfolgen.
9.8 Das Fotoshooting kann beim Kunden zu Hause (dann zzgl. der Berechnung von Anfahrtskosten) oder bei uns im Studio stattfinden. Bitte seien Sie rechtzeitig vor Ort, damit Sie ihr Baby in Ruhe füttern und umziehen können.
9.9 Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Fotoshooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dafür berechnen wir eine kleine Stornierungspauschale von 50€.
9.10 Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich selber.
9.11 Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.
Fotoshooting mit Tieren
9.12 Für Fotoshootings mit Tieren beachten Sie bitte, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Räume, helle Beleuchtung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es daher sein, dass ein Fotoshooting abgebrochen werden muss. Für einen solchen Fall berechnen wir eine kleine Stornierungspauschale von 50 €
9.13 Das Tier/die Tiere sollten gefüttert sein und zuvor noch genügend Auslauf gehabt haben. Zudem sollten Sie bitte eine Fellbürste, Feuchttücher, ein Lieblingsspielzeug und Futter bzw. Leckerli mitbringen. Wenn bestimmte Accessoires mit abgebildet werden sollen, bringen Sie bitte auch diese mit. Bitte üben Sie mit Ihrem Tier (Hund) zuvor die Kommandos „Sitz“, „Platz“ und „Bleib“ ein. Ansonsten ist es nicht möglich, ein entsprechendes Fotoshooting durchzuführen. Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können.
9.14 Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden.
9.15 Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss.
9.16 Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden.
9.17 Bei Pferde-Fotoshootings ist es erforderlich, dass Sie mindestens eine weitere Person mitbringen, die sich um das Tier kümmern kann. Zudem sollten Sie eine Longiergerte, etc. und Futter/Leckerli mitbringen.
9.18 Es werden genügend Pausen eingeplant, so dass sich die Tiere auch entsprechend erholen können.
9.19 Denken Sie bei allen Tier-Fotoshootings bitte auch an Wechselsachen für sich selber.
9.20 Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet Stephanie Scharschmidt – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht.
10 Bearbeitung der angefertigten Bilder
10.1 Die Bilder werden grds. durch Stephanie Scharschmidt basisbearbeitet. „Basisbearbeitet“ bedeutet dabei Belichtung, Schärfe und Beschnitt. Eine umfangreiche Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss.
10.2 Der Kunde hat nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Stephanie Scharschmidt entspricht.
Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen.
10.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Stephanie Scharschmidt etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, so dass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.
11 Gutscheine
11.1 Der Kunde kann bei Stephanie Scharschmidt Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Stephanie Scharschmidt. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
11.2 Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.
12 Nutzungsrechte und Urheberrecht
12.1 Stephanie Scharschmidt steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
12.2 Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen.
12.3 Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.
12.4 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.
12.5 Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
12.6 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
12.7 Stephanie Scharschmidt räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Stephanie Scharschmidt erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
12.8 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Stephanie Scharschmidt zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.
12.9 Bei Stephanie Scharschmidt verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
12.10 Auf Anfrage durch Stephanie Scharschmidt ist der Kunde verpflichtet, Stephanie Scharschmidt Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
12.11 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Stephanie Scharschmidt in branchenüblicher Form als Urheber benennen.
Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Stephanie Scharschmidt wie folgt als Urheber benennen:
Hochzeits- und Portraitfotografin Stephanie Scharschmidt – www.stephanie-scharschmidt.de
Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen.
Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.
12.12 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Stephanie Scharschmidt.
12.13 Veröffentlichung des Bildmaterials zur Eigenwerbung des Fotografen. Bei Widerruf der Einräumung der Veröffentlichungsrechte ist ein in das Honorar eingerechneter Nachlass zu zahlen. Mit Eingang der Zahlung auf das Konto des Fotografen tritt der Widerruf in Kraft. Davon unberührt bleiben Drucksachen wie Bücher, Bildbände und sonstige nicht der Zeit unterliegenden Drucksachen. Die Herausnahme aus Werbeträgern in Form von Drucksachen (Flyer, Ausstellungen) ist nur sukzessive möglich (z. B. bis zum Aufbrauch von Werbeflyern u. ä.).
13 Kundenbilder, die nicht von Stephanie Scharschmidt erstellt wurden und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung
13.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Stephanie Scharschmidt ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.
13.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Stephanie Scharschmidt von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
13.3 Stephanie Scharschmidt ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Stephanie Scharschmidt verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist Stephanie Scharschmidt berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen.
Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Stephanie Scharschmidt besteht nicht.
13.3 Eine Haftung von Stephanie Scharschmidt für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Stephanie Scharschmidt von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.
13.4 Sind Leistungen von Stephanie Scharschmidt teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Stephanie Scharschmidt auf Vergütung unberührt.
13.5 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Stephanie Scharschmidt überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Stephanie Scharschmidt diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.
14. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
14.1 Für Stephanie Scharschmidt vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Stephanie Scharschmidt bemüht sich, die Bilder innerhalb von 8 Wochen zur Verfügung zu stellen.
14.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Stephanie Scharschmidt setzt voraus, dass Stephanie Scharschmidt sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Stephanie Scharschmidt nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
14.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
15 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren
15.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Stephanie Scharschmidt genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
15.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
15.3 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.
15.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Stephanie Scharschmidt ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.
15.5 Soweit der Kunde Leistungen von Stephanie Scharschmidt in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Stephanie Scharschmidt gewährt.
16 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
16.1 Stephanie Scharschmidt ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Stephanie Scharschmidt berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
16.2 Die Rechnungsstellung durch Stephanie Scharschmidt erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung.
16.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Stephanie Scharschmidt sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
16.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Stephanie Scharschmidt, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
17 Übertragung des Vertrages
Stephanie Scharschmidt ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Stephanie Scharschmidt für die Leistungen bleibt unberührt.
18 Vertraulichkeit
Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
19 Haftung von Stephanie Scharschmidt und Verjährung
19.1 Stephanie Scharschmidt haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
19.2 Im Übrigen ist die Haftung von Stephanie Scharschmidt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5-fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
19.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Facebook-Seite von Stephanie Scharschmidt und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Stephanie Scharschmidt. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
19.4 Stephanie Scharschmidt haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.
19.5 Stephanie Scharschmidt haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Stephanie Scharschmidt erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
19.6 Wird Stephanie Scharschmidt von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Stephanie Scharschmidt von der Haftung frei und erstattet Stephanie Scharschmidt sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Stephanie Scharschmidt bleibt hiervon unberührt.
19.7 Für Schäden an Stephanie Scharschmidt durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Stephanie Scharschmidt auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Stephanie Scharschmidt nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
19.8 Stephanie Scharschmidt haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Stephanie Scharschmidt liegen.
19.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Stephanie Scharschmidt verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
19.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Stephanie Scharschmidt verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
19.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Stephanie Scharschmidt sowie Dritten, die durch Stephanie Scharschmidt eingeschaltet wurden.
20 Haftung bei Anmietung einer Fotobox
20.1 Wird eine Fotobox bei Stephanie Scharschmidt angemietet, hat der Kunde sicherzustellen, dass mit dieser Fotobox sachgemäß umgegangen wird.
Die Fotobox darf nur in trockenen Innenräumen verwendet werden. Darüber hinaus ist die Bedienungsanleitung sorgfältig vor Inbetriebnahme der Fotobox zu lesen.
Sämtliche Zubehörteile und die Fotobox selbst müssen unbeschädigt und im Originalzustand (ohne Aufkleber etc.) an Stephanie Scharschmidt zurückgegeben werden.
20.2 Der Ersatz von fehlenden bzw. beschädigten Teilen werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Ebenso eventuell erforderliche Reinigungsleistungen.
20.3 Die Haftung für Beschädigungen auf dem Hinweg zum Kunden trägt Stephanie Scharschmidt. Sobald die Fotobox an den Kunden übergeben wurde, muss dieser die Fotobox auf Vollständigkeit und Funktionalität überprüfen.
Stephanie Scharschmidt muss innerhalb von 24 Stunden über fehlendes Zubehör etc. unterrichtet werden.
20.4 Schäden die auf Grund von folgendem Verhalten entstehen, müssen von dem Kunden im vollen Umfang getragen werden:
- Unsachgemäße Bedienung der Fotobox
- Manipulation der Fotobox
- Öffnung der Fotobox
- Diebstahl der Fotobox
- Unzweckmäßige Verwendung der Fotobox
21 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität
21.1 Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.
21.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Stephanie Scharschmidt nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller des Produktes eine entsprechende Garantie anbietet.
22 Schadensersatz und Vertragsstrafe
22.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Stephanie Scharschmidt zu zahlen.
22.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Stephanie Scharschmidt) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
23 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
23.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
23.2 Stephanie Scharschmidt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
23.3 Erfüllungsort ist Elsterberg & Plauen. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Plauen.
23.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN- Kaufrechts, wenn
a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
23.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
Stand: Mai 2018